Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Kann Arbeitgeber gesetzliche Kündigungsfrist verkürzen?
Kann Arbeitgeber gesetzliche Kündigungsfrist verkürzen? In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuelle Regelungen zur Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag vereinbaren. Allerdings dürfen diese Vereinbarungen nicht einseitig zu Ungunsten des Arbeitnehmers abweichen und müssen den gesetzlichen Mindeststandards entsprechen. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass ihre Interessen gewahrt bleiben. Letztendlich sollte jede Vertragsänderung im Arbeitsverhältnis im beiderseitigen Einvernehmen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben erfolgen.
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Kann Arbeitgeber kürzere Kündigungsfrist akzeptieren?
Kann Arbeitgeber kürzere Kündigungsfrist akzeptieren? Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel den gesetzlichen Bestimmungen in dem jeweiligen Land, der Art des Arbeitsvertrags und der Position des Mitarbeiters im Unternehmen. Einige Arbeitgeber könnten bereit sein, kürzere Kündigungsfristen zu akzeptieren, wenn dies im Interesse des Unternehmens liegt oder wenn es sich um eine Verhandlungssituation handelt. Es ist jedoch wichtig, dass alle Parteien sich über die Bedingungen einig sind und diese schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Letztendlich sollte jede Änderung der Kündigungsfrist im Einklang mit den geltenden Arbeitsgesetzen stehen.
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Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitgeber?
Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitgeber? Die Kündigungsfrist für Arbeitgeber hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. In der Regel beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber zwischen vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats und sieben Monaten. Es ist jedoch möglich, dass im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag abweichende Regelungen zur Kündigungsfrist festgelegt sind. Es ist daher wichtig, die individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag zu prüfen, um die genaue Kündigungsfrist für Arbeitgeber zu ermitteln.
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Welche Kündigungsfrist muss der Arbeitgeber einhalten?
Welche Kündigungsfrist muss der Arbeitgeber einhalten? Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber richtet sich in der Regel nach dem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag. In Deutschland beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitgeber in der Regel zwischen vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats und sie verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die vereinbarte oder gesetzliche Kündigungsfrist einhält, um eine rechtmäßige Kündigung auszusprechen und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Was ist der späteste Kündigungstermin für eine Vertragskündigung?
Der späteste Kündigungstermin für eine Vertragskündigung hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist jedoch 3 Monate zum Ende des Vertragsjahres. Es ist wichtig, die genauen Vertragsbedingungen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt.
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Wie lange ist die gesetzliche Kündigungsfrist Arbeitgeber?
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber beträgt in Deutschland in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist kann sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers verlängern. Bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als zwei Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist auf einen Monat zum Monatsende. Es ist jedoch möglich, im Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist zu vereinbaren, die dann für beide Seiten gilt. In bestimmten Fällen, wie beispielsweise bei einer fristlosen Kündigung, kann die Kündigungsfrist auch entfallen.
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Wie ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber?
Wie ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber? In Deutschland beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, wenn das Arbeitsverhältnis weniger als zwei Jahre besteht. Nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Kündigungsfrist auf einen Monat zum Monatsende. Für langjährige Mitarbeiter können sich längere Kündigungsfristen ergeben, die im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegt sind. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen zur Kündigungsfrist einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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Wie ist die Kündigungsfrist bei einem Arbeitgeber ohne Vertrag?
Wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, gelten in der Regel die gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese variieren je nach Dauer der Beschäftigung. In Deutschland beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
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